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Dokument-ID: 327480
13.3.4 Anwendung von Prozessleittechnik
Die bisher beschriebenen Explosionsschutzmaßnahmen können durch Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen (im Folgenden Prozessleittechnik [PLT] genannt), aufrecht erhalten, überwacht oder ausgelöst werden. Allgemein können PLT-Einrichtungen zur Verhinderung des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre, zum Vermeiden von Zündquellen oder zur Abschwächung der schädlichen Auswirkungen einer Explosion genutzt werden.