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Neu Dokument-ID: 162054

Vorschrift

ATEX-Richtlinie

Inhaltsverzeichnis

Artikel 7
Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären

idF ABl. L 23/2000 | Datum des Inkrafttretens 28.01.2000

(1) Der Arbeitgeber teilt Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, entsprechend Anhang I in Zonen ein.

(2) Der Arbeitgeber stellt sicher, daß die Mindestvorschriften des Anhangs II in Bereichen, die unter Absatz 1 fallen, angewendet werden.

(3) Wo erforderlich, werden Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären in einer die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdenden Menge auftreten können, an ihren Zugängen gemäß Anhang III gekennzeichnet.