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Dokument-ID: 669189
5.3.1 Ausstattung der Lagerräume für brennbare Lösemittel
Welche allgemeinen Maßnahmen bestehen für Bereiche, in denen brennbare Lösungsmittel gelagert werden?
- Bereitstellung geeigneter Löschgeräte und Löschmittel; ev zusätzliche Anlagen zur Brandmeldung, Brandbekämpfung und Brandalarmierung
- Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten
- Festlegung von Fluchtwege und Angriffswege zur Brandbekämpfung
- Unterweisung und besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Bau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten (zB Freigabeschein)
- Verbot der Lagerung und Verwendung von Produkten, die Brände, Explosionen oder gefährliche Reaktionen mit dem Lagergut auslösen können (betrifft auch Abfälle)
- Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten, Verbot des Betriebs von Feuerungsanlagen
- Sicherung gegen Zutritt Unbefugter (zB versperrbare Türe)
- Behälter nicht aufeinander stellen, wenn Gefahr besteht, dass diese undicht oder beschädigt werden
- In Trinkgefäße, Getränkeflaschen und Gefäßen die nach ihrer Art für Lebens- oder Genussmitteln bestimmt sind, niemals Chemikalien einfüllen