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Ulrike Riedl - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Begriffsbestimmungen

Batterieanlagen – Begriffsbestimmungen

Akkumulator

Der Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Energiespeicher („Sekundärelement“) nach dem Prinzip eines galvanischen Elements, der zugeführte elektrische Energie als chemische Energie speichern (Ladung; Umkehr der bei der Entladung ablaufenden chemischen Reaktion) und bei Bedarf als elektrische Energie abgeben kann (Entladung).

Batterie

Die Batterie besteht aus einer oder mehreren elektrisch und mechanisch miteinander verbundenen galvanischen Zellen. Batterien können nicht wieder aufladbar („Primärelement“) oder auch wieder aufladbar („Sekundärelement“) sein.

Wechselbatterie

Eine Wechselbatterie kann zum Zweck des Aufladens aus dem Fahrzeug herausgenommen werden.

Batterieanlage

Die Batterieanlage umfasst die Batterie sowie die unmittelbar hiermit verbundene Schalt- und Ladeeinrichtung.

Batteriebehälter

Ein Batteriebehälter ist eine Box mit verschließbarem Deckel und Lüftungsöffnungen zur sicheren Aufbewahrung bzw Anbringung von Batterien oder Akkumulatoren; Batteriebehälter sind in der Regel auch geeignet als Verpackung für die Beförderung von Akkumulatoren und Batterien als Gefahrgut.

Batterieeinbauraum

Der Batterieeinbauraum (früher Batteriefach) ist der für den Einbau oder die Unterbringung von Batterien vorgesehene Platz. Im Batterieeinbauraum können Batterien als Einzelzellen, als Blockbatterien oder eingebaut in Trägern, Trögen oder Batteriebehältern untergebracht werden.

Batterieladeanlage

Sie umfasst sowohl Batterieladeräume, Batterieladestationen oder Einzelladeplätze als auch die zum Laden erforderlichen elektrischen Betriebsmittel. Eine Batterieladeanlage ist von anderen Betriebsbereichen durch geeignete Maßnahmen, zB Wände, Abstände, Hindernisse oder Kenntlichmachung, räumlich abgegrenzt.

Batterieraum/Batterieladeraum

Der Batterie(lade)raum ist ein Raum, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufgestellt werden. Die Ladegeräte sind hiervon räumlich getrennt.

Batterieladestation

Die Batterieladestation ist ein Raum, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufgestellt werden und in dem gleichzeitig die Ladegeräte untergebracht sind.

Einzelladeplatz (Ladestelle)

Der Einzelladeplatz ist eine entsprechend kenntlich gemachte Stelle und ein in geeigneter räumlicher Anordnung eingerichteter Platz zum Laden von Batterien.

Elektrische Betriebsstätte

Als elektrische Betriebsstätten werden Räume oder Orte bezeichnet, die für den Betrieb elektrischer Anlagen vorgesehen sind und nur von fachkundigen bzw unterwiesenen Personen betreten werden dürfen.

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