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Neu Dokument-ID: 321070

FORUM Media (red) - EC Europäische Kommission | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.9 Benannte Stellen

Bezeichnung

Anhang XI der Richtlinie 94/9/EG legt die Kriterien fest, die diese Stellen erfüllen müssen. Stellen, die in der Lage sind, ihre Übereinstimmung mit Anhang XI nachzuweisen, indem sie ihren zuständigen Behörden ein Akkreditierungszeugnis und den Nachweis, dass alle weitergehenden Anforderungen erfüllt sind, oder sonstige dokumentierende Belege wie unten definiert vorlegen, gelten als benennungsfähig und stehen in dieser Hinsicht im Einklang mit Anhang XI der Richtlinie.

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