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Dokument-ID: 1058364
8.2 Bestimmungen der Flüssiggasverordnung und der Bauarbeiterschutzverordnung
Bei der Verwendung von Flüssiggas auf Baustellen ist die Flüssiggasverordnung (FGV) nicht gültig. Einige Bestimmungen der FGV sind aufgrund der Bauarbeiterschutzverordnung (Bau-V) aber anzuwenden, bei Verwendung von Flüssiggas, aber auch wenn Flüssiggas über den Tagesbedarf hinaus gelagert wird, oder Versandbehälter nach Arbeitsschluss auf der Baustelle verbleibt.