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1.2 Betriebsbereiche mit Staubbelastung
Entsprechend der Zielrichtung der VEXAT einen wirksamen Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer/innen sicherzustellen, ist danach zu trachten, dass an ständigen Arbeitsplätzen bzw in solchen Arbeitsbereichen keine explosionsgefährdeten Bereiche auftreten. Geeignete Maßnahmen hierfür sind in erster Linie Maßnahmen des primären Explosionsschutzes, das bedeutet, es muss vermieden werden, dass explosionsfähige Atmosphäre im Zusammenhang mit brennbaren Stäuben überhaupt entstehen kann. Stäube sind daher an ihrer Entstehungs- oder Austrittsstelle nach Möglichkeit gefahrlos weitgehend abzusaugen. Von der Absaugung nicht erfasste oder wieder ausgetretene Stäube, oder an anderen Stellen in geringfügigem Ausmaß austretende Stäube sind regelmäßig zu beseitigen.