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Dokument-ID: 327780
3.4 Branchenhinweise
Unabhängig davon, ob es sich um einen Mühlen- oder einen Bäckereibetrieb handelt, kann festgestellt werden, dass explosionsfähige Gemische aus Mehlstaub und Luft fast immer im Zusammenhang mit dem Verladen des Mehles, dem Transport in Fördereinrichtungen und bei der Lagerung vorkommen. Mehlstaubablagerungen können ebenfalls zu einer Explosionsgefahr führen, wenn eine abgelagerte Staubschicht aufgewirbelt wird.