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Ulrike Riedl - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.4 Branchenhinweise

Kunststoffe sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Kunststoffstäube fallen an in der Kunststofferzeugung, in der Kunststoffverarbeitung und auch im Kunststoffmaschinenbau. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Arbeitsplätze in seinem Betrieb hinsichtlich Explosionsgefahr zu beurteilen. Die Ergebnisse der Beurteilung sind in einem Explosionsschutzdokument zu dokumentieren und im Betrieb aufzubewahren. In der Flugzeugherstellung zB Herstellung von Flugzeugteilen – Schleifen von Faserverbundwerkstoffen, in der Kfz-Industrie bei Schleiftätigkeiten von Kunststoffwerkstoffen, in der Farben- und Lackindustrie sind Bereiche möglich, in denen sich aufgrund der Staubentwicklung eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Wie auch die Schilderung des Unfalles zu Beginn zeigt, können auch in Reparaturbetrieben explosionsfähige Atmosphäre auftreten. ZB beim Abschleifen von alten Lackschichten. Hier ist wichtig, dass der entstehende Staub mit einem entsprechendem Staubsauger (ex-geschützter Staubsauger) abgesaugt wird.

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