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Dokument-ID: 1029500
9.4.3 Definition Maschine, Abgrenzung von Bauprodukten
Das Herstellen bzw Inverkehrbringen von Produkten in Österreich und der Europäischen Gemeinschaft ist in unterschiedlichen Herstellervorschriften geregelt. Ein Produkt kann dabei, je nach Zugehörigkeit, vom Geltungsbereich einer oder auch mehrerer Herstellervorschriften erfasst werden.