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Dokument-ID: 816122
6.6 Durchführung von Messungen
Die Durchführung von Konzentrationsmessungen zur Überwachung bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen stellt eine wesentliche Maßnahme zur sicheren Durchführung der Arbeiten dar. In der betrieblichen Praxis werden üblicherweise ortsbewegliche Messsysteme eingesetzt (die Überwachung durch ortsfeste Systeme ist nicht der Regelfall und wird daher im Folgenden nicht näher behandelt).