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Dokument-ID: 279900
7.3.3 Erdgastankstellen – Explosionsschutzzonen
Wenn sich das Vorhandensein von explosionsfähiger Atmosphäre nicht vermeiden lässt, so muss sie quantifiziert werden. Der sekundäre Explosionsschutz verlangt eine Einteilung nach Ausmaß, Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären in die so genannten Explosionsschutzzonen (Ex-Zonen).