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6.2.1 Grundsätze der Zoneneinteilung
Ist nicht zu verhindern, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht, ist zu vermeiden, dass sich die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entzündet. Mit geeigneten Schutzmaßnahmen lässt sich vermeiden, dass Zündquellen auftreten bzw die Wahrscheinlichkeit verringern, dass Zündquellen wirksam werden. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen jeweils erforderlich sind, hängt von der Wahrscheinlichkeit ab, mit der eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In der BGR 104 und den TRBS sind weitere Angaben zur Zoneneinteilung enthalten.