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2.5.2 Geltungsbereich, Begriffe, allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich der ExSV
Baugruppen als funktionale Einheiten
Die ExSV regelt die Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Auch Baugruppen, die aus zwei oder mehreren Teilgeräten bestehen, eventuell in Kombination mit Komponenten, sind als ein Produkt anzusehen, das in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, wenn diese Baugruppen durch eine verantwortliche Person als eine funktionale Einheit in Verkehr gebracht wurden. Der bereits erwähnte Leitfaden der EU unterscheidet hier zwischen Baugruppen mit „umfassend spezifizierten Konfigurationen“ und solchen mit „verschiedenen (modularen) Konfigurationen“. In beiden Fällen wird jedoch die Baugruppe als funktionale (Gesamt-)Einheit betrachtet.