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Dokument-ID: 327126
2.4.1 Holzverarbeitende Betriebe
Bei bestimmten Beschichtungsstoffen für Holz, zB Naturlacken und -farben, die trocknende Öle enthalten (zB Teakholzöle, Leinölfirnisse), kann es infolge einer Reaktion mit der Luft zur Erhitzung bis zur Selbstentzündung kommen. Werden diese Möbelöle zB mittels Tuch aufgetragen oder Reste abgewischt, so sind diese Stofflappen unverzüglich unschädlich zu machen, dh entweder mit Wasser zu benetzen oder in dicht schließendem Behälter zu entsorgen.