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Dokument-ID: 091191
III. Hauptstück
Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
III. Hauptstück
Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung
I. Abschnitt
§ 8. Schurfberechtigung
Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.