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Neu Dokument-ID: 091187

Vorschrift

Mineralrohstoffgesetz (MinroG)

Inhaltsverzeichnis

II. Hauptstück
Suche nach mineralischen Rohstoffen

§ 6. Sucharbeiten

Die Suche nach bergfreien und grundeigenen mineralischen Rohstoffen ist der Behörde anzuzeigen. Das Erschließen und Untersuchen der diese mineralischen Rohstoffe enthaltenden natürlichen Vorkommen und verlassenen Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit gilt nicht als Suche im Sinne dieser Bestimmung. Für die Durchführung der Sucharbeiten gilt § 147.