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Neu Dokument-ID: 091191

Vorschrift

Mineralrohstoffgesetz (MinroG)

Inhaltsverzeichnis

III. Hauptstück
Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung

I. Abschnitt

§ 8. Schurfberechtigung

Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.