© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 834781

Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.8 Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Nach § 7 Abs 2 lit a ExSV ist der Hersteller verpflichtet, für Geräte und Schutzsysteme – nicht jedoch für Komponenten – nach dem durchgeführten jeweils für das Gerät bzw Schutzsystem erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren eine Kennzeichnung in Form des CE-Kennzeichens und zusätzlicher Kennungen vorzunehmen sowie eine Konformitätserklärung auszustellen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Explosionsschutz im Betrieb in unserem Shop! Zum Shop