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Dokument-ID: 760169
7.5.5 Maßnahmen gegen die elektrostatische Aufladung von Personen
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen Personen nicht gefährlich aufgeladen werden. Aufladen können sich Personen beim An- und Ausziehen eines Schutzanzugs, beim Gehen, beim Umgang mit Kunststoffen etc