© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
6.1.1 Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären im Überblick
Zu den technischen Explosionsschutzmaßnahmen zählen:
- Schutzmaßnahmen, die die Entstehung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindern (primärer Explosionsschutz: Vermeidung des Entstehens explosionsfähiger Atmosphäre),
- Schutzmaßnahmen, die die Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher vermeiden (sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung von Zündquellen),
- Schutzmaßnahmen, die die Auswirkungen von Explosionen auf ein ungefährliches Maß reduzieren (konstruktiver Explosionsschutz: Verringerung der Auswirkungen einer Explosion).
Diese Reihenfolge gibt gleichzeitig die Rangfolge der Maßnahmen wieder. Schutzmaßnahmen, die verhindern, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphären überhaupt entstehen, haben entsprechend Art 3 der Richtlinie 1999/92/EG bzw des § 10 Abs 1 der die Richtlinie in nationales Recht umsetzenden Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären (Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT, BGBl II 309/2004 idF BGBl II 186/2015), Vorrang vor allen anderen Schutzmaßnahmen.
Im Folgenden werden Maßnahmen beschrieben, die die Entstehung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern.
Entzündbare Stoffe ersetzen
Werden entzündbare bzw leicht brennbare Stoffe durch nicht brennbare oder nur schwer entzündbare Stoffe ersetzt (auch teilweise), lässt sich die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern.
So ist es zB möglich, beim Entfetten von Werkstücken und Oberflächen entzündbare Reinigungs- und Lösemittel durch wässrige Lösungen mit Detergenzien zu ersetzen.
Im Fall von Stäuben ist zu prüfen, ob sich die Entstehung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre evtl durch Partikel mit einem größeren Korndurchmesser (zB in Granulatform) vermeiden lässt. Hierbei ist im weiteren Produktionsprozess die Bildung von feinteiligen Stäuben zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, den Staub zu befeuchten oder durch eine pastöse Substanzform zu ersetzen.
Konzentrationsbegrenzung
Im Gemisch mit Luft sind Gase bzw Dämpfe und Stäube nur innerhalb eines definierten Konzentrationsbereichs, begrenzt durch die obere und die untere Explosionsgrenze (OEG bzw UEG) explosionsfähig.
Gase, Dämpfe
Außerhalb der Explosionsgrenzen, die bei Gasen bzw Dämpfen durch konkrete Zahlenwerte für die obere und die untere Explosionsgrenze bestimmt sind, liegt kein explosionsfähiges Gemisch vor. Solche Gemische werden landläufig als „zu mager“ oder „zu fett“ bezeichnet, indem im einen Fall zu wenig an entzündbarer Komponente, im anderen Fall zu wenig an Sauerstoff zur Auslösung einer Explosion vorliegt. Um außerhalb des Explosionsbereichs zu bleiben, sind festgelegte Prozess- und Umgebungsbedingungen sicher zu gewährleisten.
In geschlossenen Systemen lassen sich Gase und Dämpfe entzündbarer Flüssigkeiten auch in der Praxis außerhalb ihrer Explosionsgrenzen handhaben.
Beispiel:
Liegt die Temperatur an der Oberfläche einer entzündbaren Flüssigkeit immer ausreichend tief unterhalb ihres Flammpunkts – Temperaturdifferenz zwischen 5 K (bei reinen Stoffen) und 15 K (bei Stoffgemischen) –, dann ist sichergestellt, dass die untere Explosionsgrenze im Dampfraum unterschritten wird.
In der Praxis ist zu beachten, dass bei entzündbaren Flüssigkeiten in Abhängigkeit von dem für die Umgebungstemperatur charakteristischen Dampfdruck der Flüssigkeit die Einstellung des Gleichgewichtszustands zwischen flüssiger Phase und Dampfphase gegebenenfalls nur langsam erfolgt. Auch dann, wenn unmittelbar an der Flüssigkeitsoberfläche die obere Explosionsgrenze überschritten ist, kann dennoch im darüber befindlichen Dampfraum eines Behälters ein explosionsfähiges Dampf-Luft-Gemisch vorliegen, da sich der Dampfraum (noch) im Explosionsbereich befindet.
Stäube
Die Entstehung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische durch Konzentrationsbegrenzung zu vermeiden, ist schwierig. Selbst wenn im Normalbetrieb die Staubkonzentration in Luft die untere Explosionsgrenze unterschreitet, kann durch zwischenzeitlich abgelagerte Stäube, zB bei mangelhafter technischer Lüftung und plötzlicher Aufwirbelung, ein explosionsfähiges Gemisch entstehen.
Insbesondere in Staubabscheidern, wie zB Filtern, können sich Stäube ansammeln und ein erhebliches Explosionsrisiko darstellen.
Bei Stäuben ist eine sichere Überschreitung der oberen Explosionsgrenze auf Dauer mit großer Unsicherheit behaftet, da es bei verringerter Strömungsgeschwindigkeit zur Konzentrationsabnahme durch Sedimentation kommen kann und damit die Konzentration des Staub/Luft-Gemisches in den explosionsfähigen Bereich kommt.
Luftzutritt
Im Anlageninneren kann eine Explosionsgefahr auch dadurch vermieden werden, dass die Konzentration der entzündbaren Stoffe im Normalbetrieb oberhalb der oberen Explosionsgrenze gehalten wird. Dies gilt grundsätzlich sowohl für Gase bzw Dämpfe von Flüssigkeiten als auch für Stäube. Wenn das in der Anlage enthaltene Gemisch jedoch mit Luft verdünnt wird, zB wenn im Fall einer Betriebsstörung Luft in das Anlageninnere gelangt oder Gemisch aus dem Anlageninneren in die Umgebung austritt, kann ein explosionsfähiges Gemisch entstehen.
Dichtheit von Anlagen
Durch dichte Anlagen wird vermieden, dass Gase, Dämpfe oder auch Stäube in gefahrdrohender Menge austreten. Nach den Kriterien „auf Dauer technisch dicht“, „technisch dicht“ und „betriebsbedingte Austritte“ werden unterschiedliche Anforderungen an Anlagen und deren Komponenten gestellt.
Als auf Dauer technisch dicht sind Anlagenkomponenten und Verbindungen anzusehen, bei denen die konstruktiven Merkmale dieser Eigenschaft entsprechen. Beispiele sind Pumpen mit doppelt wirkenden Gleitringdichtungen der Wellendurchführungen oder Armaturen mit hermetischer Abdichtung. Bei Rohrleitungsverbindungen gelten zB unlösbare Verbindungen, geschweißt oder gelötet, aber auch lösbare Verbindungen, die betriebsmäßig nur sehr selten gelöst werden, wie zB Flansche mit Nut und Feder oder kegelige und andere konische Rohrgewinde, als auf Dauer technisch dicht.
Eine auf Dauer technisch dichte Anlage kann auch durch Kombination von technischen und organisatorischen Maßnahmen erreicht werden. Die Maßnahmen zur regelmäßigen Überwachung und Instandhaltung sind im Rahmen von Betriebsanweisungen festzulegen. Als auf Dauer technisch dicht werden demzufolge Anlagenteile bezeichnet, wenn bei im Zuge von Begehungen vorgenommenen Kontrollen hinsichtlich Dichtheit keine undichten Stellen festgestellt wurden.
Bei Anlagenkomponenten, die als technisch dicht anzusehen sind, ist definitionsgemäß davon auszugehen, dass im Normalbetrieb – wenn auch nur in seltenen Fällen – mit der Freisetzung von geringfügigen Mengen an Gasen, Dämpfen oder Stäuben zu rechnen ist. Hierbei ist bei Stäuben die Korngröße mit entscheidend: sehr feinkörnige Stäube können wesentlich leichter aus nicht auf Dauer technisch dichten Verbindungen austreten.
Sofern weder eine auf Dauer technisch dichte noch eine technisch dichte Anlage vorliegt, ist durch betriebsbedingt austretende entzündbare Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe oder brennbare Stäube die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht auszuschließen. An Entnahmestellen für Proben, an Entlüftungsleitungen und insbesondere bei Stäuben an Übergabestellen ist mit dem betriebsbedingten Austritt zu rechnen. Mit technischen Maßnahmen lässt sich die Austrittsmenge reduzieren, zB bei Flüssigkeiten durch Verwendung geschlossener Umfüllsysteme im Gaspendelverfahren oder bei Stäuben durch die Umhüllung von Übergabestellen mit flexiblen, staubundurchlässigen Materialien.
Lüftung
In geschlossenen Anlagensystemen lässt sich der primäre Explosionsschutz, die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern, im Normalfall relativ gut realisieren. Durch regelmäßige Kontrollen der Dichtheit der Anlage, entsprechende Wartung und Instandhaltung wird ein sicherer Betrieb gewährleistet. Sollte es dennoch zum Austritt entzündbarer Stoffe kommen, lässt sich die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre durch gezielte technische Lüftungsmaßnahmen vermeiden.
Gase
Zur Auslegung einer technischen Lüftungsanlage für Gase ist zu eruieren, an welchen Stellen ein Gasaustritt wahrscheinlich ist, wie groß der Mengenstrom ist und in welcher Weise sich dieses Gas ausbreiten wird (dh ob es sich zufolge seiner spezifischen Dichte als Leichtgas, als Schwergas oder als dichteneutral verhält). Dementsprechend ist die Lüftungsanlage anzuordnen und zu bemessen.
Stäube
Stäube sollten mit einer geeigneten Lüftungsanlage direkt an der Quelle erfasst und abgesaugt werden. Darüber hinaus sind Staubablagerungen zu vermeiden, die bei unsachgemäßer Entfernung durch Aufwirbelung möglicherweise eine explosionsgefährliche Atmosphäre erzeugen.
Mit einer Lüftungsanlage können im günstigsten Fall explosionsgefährdete Bereiche (Zonen iSd VEXAT) verhindert werden. Je nach Konzeptionierung bzw Möglichkeiten der Realisierung der Lüftungsanlage sollte es zumindest erreicht werden, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verringert bzw die Ausdehnung des explosionsgefährdeten Bereichs verkleinert wird.
Die effektive Funktionstüchtigkeit einer technischen Lüftungsanlage sollte zusätzlich durch Konzentrationsmessungen überwacht werden. Hierbei sind auch nicht optimale Randbedingungen während des Anlagenbetriebs zu bewerten.
Beseitigen von Staubablagerungen
Zur Vermeidung von Staubablagerungen kommt der Oberflächengestaltung große Bedeutung zu. Ziel sollte die weitestgehende Vermeidung von Flächen sein, an denen sich Staub ablagern kann. Sind jedoch Ablagerungsflächen unvermeidbar, sind diese zumindest so zu gestalten, dass die Deposition so gering wie möglich gehalten werden kann (dh nach Möglichkeit keine horizontalen oder nur schwach geneigte Flächen) und abgelagerter Staub problemlos beseitigt werden kann.

Beispiel für Staubablagerungen
Durch regelmäßiges Reinigen von Arbeits- und Betriebsräumen und Entfernen von festgestellten Staubablagerungen wird vermieden, dass sich Stäube in gefährlichen Schichtdicken ansammeln. Hierbei sind unbedingt auch nicht gut zugängliche und höher gelegene Bereiche in den Reinigungszyklus einzubeziehen, damit es dort nicht zur Ablagerung größerer Staubmengen über längere Zeit hinwegkommt. Als kritisch kann bereits eine Schichtdicke ab 1 mm angesehen werden. Als begleitende organisatorische Maßnahme haben sich Reinigungspläne bewährt. Hier werden Angaben zur Reinigungsart, zum -umfang und zur -häufigkeit sowie die betrieblichen Verantwortlichkeiten für die ordnungsgemäße Durchführung festgelegt. Im Rahmen von Betriebsanweisungen und Unterweisungen ist der Umgang mit brennbaren Stäuben zu regeln. Umfangreiche Staubablagerungen durch unkontrollierte Freisetzung, zB bei Betriebsstörungen, sind umgehend zu beseitigen.
Staubsaugeranlage
Mit einer zentralen Staubsaugeranlage und entsprechend vielen Anschlussmöglichkeiten vor Ort in den explosionsgefährdeten Bereichen wird ein rationelles und gründliches Entfernen von Staubablagerungen deutlich erleichtert.
In der Praxis nutzt man zur Beseitigung von Staubablagerungen entweder nass arbeitende oder saugende Verfahren. Staub beseitigende Maschinen (SBM), wie Industriestaubsauger, Entstauber und Kehrsaugmaschinen, werden in verschiedene Staubklassen unterteilt. Sofern brennbare Stäube abzusaugen sind, müssen die Sauggeräte hierfür geeignet sein und zündquellenfrei (explosionsgeschützte Ausführung) arbeiten.
Auch im Hinblick auf die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind Staub aufwirbelnde Maßnahmen, wie insbesondere zB das Kehren trockener Stäube mit einem Besen oder das Abblasen von Staubablagerungen von Oberflächen mit Pressluft, grundsätzlich zu unterlassen.
Werden nass arbeitende Reinigungsverfahren eingesetzt, so fallen zu den abgesaugten Staubmengen noch mit Stäuben angereicherte Wässer an, die einer geordneten Entsorgung zuzuführen sind. Die Anwendung von Nassreinigungsverfahren zur Erfassung von Leichtmetallstäuben ist auszuschließen, da diese im Kontakt mit Wasser unter Bildung von Wasserstoff reagieren. Dies betrifft etwa Aluminium-, Magnesium- und Titanstäube.
Natürliche Lüftung
Luftaustauschvorgänge, die ohne gezielte technische Mittel zu einer Reduzierung entzündbarer Stoffe innerhalb des betrachteten lüftungstechnischen Bereichs beitragen, können bereits eine ausreichende Maßnahme darstellen. Zweckmäßiger Weise ist hierzu eine Querentlüftung des Raumes vorzusehen.
Technische Lüftung (Raumlüftung)
Luftaustauschvorgänge, bei denen der Luftaustausch gezielt mit technischen Mitteln herbeigeführt wird und auf diese Weise eine Reduzierung entzündbarer Stoffe innerhalb des betrachteten lüftungstechnischen Bereichs bewirkt, sind einer natürlichen Entlüftung vorzuziehen. Hierbei ist jedenfalls auf den Bedarf an Zuluft und auf die Überwachung der Wirksamkeit der technischen Lüftung Bedacht zu nehmen. Die Ventilatoren zur Abfuhr der aus explosionsgefährdeten Bereichen erfassten Luft müssen für die jeweilige Ex-Zone, aus der die Luft abgesaugt wird, geeignet sein.
Objektabsaugung
Bei der Objektabsaugung handelt es sich um das gezielte Erfassen freigesetzter Stoffe direkt an einer konkreten Austrittsstelle (zB die Randabsaugung eines offenen Behälters) und das Abführen der Stoffe. Der Vorteil ist darin zu sehen, dass nur der unmittelbare Bereich der Absaugstelle erfasst wird und damit die Volumenleistung gering gehalten werden kann. Gegebenenfalls lässt sich die Absaugung auch zeitlich einschränken, wenn, wie zB bei Abfüllstationen, nur zu Zeiten der Abfüllung abgesaugt werden muss.
Inertisierung
Als Inertisierung bezeichnet man das Verdrängen des Sauerstoffs der Luft im relevanten Anlagenteil durch Gase, die an der Verbrennungsreaktion wegen ihrer Nicht-Entzündbarkeit nicht teilnehmen. Als Gase werden hierfür insbesondere Stickstoff, Kohlendioxid und Edelgase, aber auch Wasserdampf, eingesetzt oder es wird das Verdünnen vorhandener Brennstoffe mit inerten Stoffen, auch pulverförmigen Feststoffen, angewendet, sodass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht.
In einem Dreiecksdiagramm können beliebige Gemische aus drei Komponenten (Brennstoff, Luft und Inertgas) dargestellt werden. Anhand solcher Diagramme kann visualisiert werden, welche Gemische zündfähig sind, und man kann auch ablesen, ob bei einer Verdünnung eines Gemischs mit Luft der zündfähige Bereich durchlaufen wird.

Quelle: Wikipedia, Autor: Jiver
Die Bestimmung der Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK) erfolgt durch Experimente (die Daten sind in der einschlägigen Fachliteratur zu finden). Sie stellt die maximale Konzentration an Sauerstoff in einem ternären Gemisch aus entzündbarem Stoff, Luft und Inertgas dar, bei der noch keine Explosion eintritt.
Sauerstoffgehalt einstellen
Durch Zugabe eines Inertgases ist es möglich, den Sauerstoffgehalt im Gemisch durch Verdünnung auf einen Wert unterhalb der Sauerstoffgrenzkonzentration einzustellen. Für die Auslegung einer Inertisierung ist die maximal zulässige Sauerstoffkonzentration stets auf einen Wert deutlich unterhalb der Sauerstoffgrenzkonzentration festzulegen.
Brennstoffkonzentration einstellen
In analoger Weise kann eine Inertisierung so angelegt werden, dass durch Zugabe des Inertstoffs die Konzentration des Brennstoffs stets unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) bleibt. Zu beachten ist bei dieser Art der Inertisierung, dass eine ausreichend deutliche Unterschreitung der SGK sowohl bei den im Betriebsverlauf als auch bei den im Fall von Störungen auftretenden zeitlichen und örtlichen Schwankungen gewährleistet sein muss. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei einer Abweichung von den Inertisierungsbedingungen vom Zeitpunkt des Auslösens einer Schutzmaßnahme oder einer Notfunktion bis zum vollständigen Wirksamwerden der eingeleiteten Maßnahme einige Zeit vergeht.
Bei der Wahl des inerten Stoffs ist darauf zu achten, dass dieser nicht mit dem Brennstoff reagiert – so reagieren zB Leichtmetallstäube (Aluminium) exotherm mit Kohlendioxid. In der Beispielsammlung BGR 104 des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften der BRD sind weitere Beispiele zum Thema Inertisierung enthalten.
Inertgase
Häufig werden Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgase, Wasserdampf oder auch Verbrennungsabgase als Inertgase eingesetzt. Bei Wasserdampf ist die Bildung von Kondensat zu berücksichtigen.
Mit Gasen werden idR geschlossene Systeme inertisiert, in denen ein kontrollierter Gaswechsel in Form von Druckwechselverfahren (Volumen je Zeit), allenfalls auch mit Vakuumanwendung, gewährleistet werden kann.
In Bezug auf die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist bei der Inertisierung mit Gasen der Inertgasaustritt aus einer Anlage von Bedeutung, da die Verdrängung des Sauerstoffs in der Atemluft zum Ersticken von Personen führen kann. Beim Einsatz von Verbrennungsabgasen zur Inertisierung besteht bei Gasaustritt die Gefahr schwerwiegender Gesundheitsfolgen durch atembare Schadstoffe. Zum Austritt von Inertgas kann es an einer Anlage sowohl durch vorhandene Öffnungen, zB zur Beschickung, zum Abfüllen etc, als auch durch Fehlbedienung oder Betriebsstörungen kommen. Bei einem unbeabsichtigten Inertgasaustritt muss gleichzeitig mit dem Zutritt von Luftsauerstoff in das Anlagensystem gerechnet werden, der zur Bildung von explosionsfähigen Gemischen führen kann.
Inertstäube
Als Inertstäube werden idR Natriumhydrogencarbonat, Calciumphosphat, Steinmehl oder Ammoniumphosphat verwendet. Die Aufwandmengen bewegen sich im Bereich von meist mehr als 50 %, zT auch 80 % der Masse des Staub/Luft-Gemisches.
Stäube
Selbst bei nur geringen Sauerstoff- oder Brennstoffkonzentrationen kann es in abgelagerten Stäuben noch zu Glimm- bzw Schwelbränden kommen. Hierbei reichen Konzentrationen aus, die deutlich diejenigen Konzentrationen unterschreiten, bei denen Explosionen sicher vermieden werden. Beispielsweise kann ein abgelagertes Gemisch aus 5 Gew-% Kohlenstaub und 95 Gew-% Kalksteinmehl als Inertisierungsmittel an der Luft stark exotherm reagieren, obwohl diese Gemischzusammensetzung keine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Vakuum
Senkt man in einem System den Druck bis unterhalb des Atmosphärendrucks, kann erreicht werden, dass entweder keine gefährliche Explosion mehr erfolgt oder dass der Explosionsdruck unterhalb des Atmosphärendrucks bleibt. Beispielsweise kann in einem System, für welches der maximale Explosionsdruck mit 10 bar (104 hPa) ermittelt wurde, durch ein Vakuum von ≤0,1 bar (≤100 mbar) eine Explosion verhindert werden bzw der Explosionsdruck maximal den Atmosphärendruck erreichen. Liegt in einem System ein Druck von weniger als 50 mbar (50 hPa) gegenüber dem Atmosphärendruck vor, ist nicht mehr mit einer gefährlichen Explosion bzw einer Explosionsausbreitung zu rechnen. Generell ist das Vakuum messtechnisch zu überwachen und bei einer Störung durch andere geeignete Maßnahmen abzusichern. Als zusätzlicher Effekt ist für die Auslösung einer Explosion in einem druckreduzierten System eine höhere Zündenergie erforderlich.
Gaswarngeräte
Mit Gaswarngeräten lassen sich Gaskonzentrationen im Inneren und in der Umgebung einer Anlage überwachen. Gemessen werden können sowohl die Konzentration eines entzündbaren Gases oder Dampfes als auch die Sauerstoffkonzentration. Die nachfolgend angeführten Gesichtspunkte für den Einsatz von Gaswarngeräten sind zu berücksichtigen:
- Ausgestaltung des Messstellennetzes hinsichtlich Anzahl der Messstellen, der Messpunkte und des Messumfangs (Komponenten, die gemessen werden sollen)
- Kenntnis der auftretenden Stoffe, Identifizierung der möglichen Austrittsquellen, der prognostizierten maximal auftretenden Konzentrationen an der Quelle („Quellstärke“) und der Ausbreitungsbedingungen
- Gaswarngeräte müssen den Einsatzanforderungen genügen und sicher funktionieren. Hierbei sind mögliche zeitliche Verzögerungen und untere Schwellenwerte bis zum Ansprechen der Geräte, aber auch Einflüsse auf die Messempfindlichkeit und allfällige Querempfindlichkeiten zu berücksichtigen.
- Eine Gaswarnanlage insgesamt muss zuverlässig sein und auch bei Ausfall einzelner Komponenten noch ausreichend sicher funktionieren.
- Die zeitliche Verzögerung vom Ansprechen der Gaswarngeräte bis zum Wirksamwerden der Schutzmaßnahmen führt dazu, dass sich ein explosionsgefährdeter Bereich in der unmittelbaren Umgebung der Anlage ausbilden kann. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dort Zündquellen zu vermeiden.
- Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen müssen verhindern, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre außerhalb des Nahbereichs der Anlage auftritt.
- Eine Fehlauslösung von Schutzmaßnahmen durch die Gaswarneinrichtungen darf keine zusätzlichen bzw sonstigen Gefahren hervorrufen.
- Als Schutzeinrichtung für den Explosionsschutz dürfen nur Gaswarngeräte eingesetzt werden, die hierfür zugelassen sind und
- den Anforderungen der Europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 2014/34/EU, ABl L 96 vom 29.03.2014, S 309, entsprechen. Gemäß den Übergangsbestimmungen des Art 41 dieser Richtlinie, sind Geräte, die nachweislich bis spätestens 20.04.2016 in Verwendung genommen oder in Verkehr gebracht wurden weiterhin zulässig, wenn sie den Bestimmungen der durch die RL 2014/34/EU aufgehobenen RL 94/9/EG entsprechen. Bescheinigungen, die nach der RL 94/9/EG ausgestellt wurden, bleiben ebenso gültig.