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Dokument-ID: 864008
1.4.6 Modul D
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Im Verfahren nach Modul D der Konformität mit der Bauart auf Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess hat der Hersteller die nachfolgend angeführten Pflichten zu erfüllen und von sich aus zu gewährleisten und eigenverantwortlich zu erklären, dass die jeweiligen Produkte der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart und den Anforderungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften entsprechen.