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Dokument-ID: 864010
1.4.7 Modul D1
Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Im Verfahren nach Modul D1 der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess hat der Hersteller die nachfolgend angeführten Pflichten zu erfüllen und von sich aus zu gewährleisten und eigenverantwortlich zu erklären, dass die jeweiligen Produkte den Anforderungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften entsprechen.