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Dokument-ID: 864012
1.4.8 Modul E
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Druckgerät
Im Verfahren nach Modul E der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Druckgerät hat der Hersteller die nachfolgend angeführten Pflichten zu erfüllen und von sich aus zu gewährleisten und eigenverantwortlich zu erklären, dass die betreffenden Druckgeräte der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart und den Anforderungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften entsprechen.