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FORUM Media (red) | Glossar

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen umfassen einerseits die Pflichten des Arbeitgebers, für eine Organisation des Betriebs zu sorgen, die den rechtlich gebotenen Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren explosionsfähiger Atmosphären sicherstellt, und andererseits die organisatorischen Maßnahmen, die neben technischen Maßnahmen zur Umsetzung des Explosionsschutzkonzepts erforderlich sind.

Sie umfassen Unterweisung und Information für die Beschäftigten, Koordination, Prüfungen, Instandhaltung (Reparatur, Wartung, Instandsetzung) und die Hinterlegung von Beilagen zum Explosionsschutzdokument.