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14.4 Risikobewertung für Explosionsgefahren
Nach dem Prozess der Risikoeinschätzung muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, in der entschieden wird, ob eine (weitere) Risikominderung aufgrund der Höhe des Risikos notwendig ist, oder ob das vorhandene Schutzniveau ausreichend ist. Muss das Risiko weiter verringert werden, sind geeignete Schutzmaßnahmen (siehe Abschnitt 5) festzulegen und durchzuführen. In diesem Fall muss jedoch geprüft werden, ob durch die Anwendung neuer Schutzmaßnahmen zusätzliche Gefährdungen (zB neue Zündquellen) geschaffen werden – für die wiederum neue Maßnahmen erforderlich werden.