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11.4.3 Risikobewertung von Produkten
Grundsätzlich ist die Erfüllung der Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG zwingend erforderlich, um die Explosionssicherheit von Geräten und Schutzsystemen zu gewährleisten. Die Anforderungen sollen bestehende oder potentielle Gefahren berücksichtigen, die sich aus Konstruktion und Ausführung ergeben. Nach den Grundsätzen der Richtlinie 94/9/EG spielt jedoch auch der Begriff der „bestimmungsgemäßen Verwendung“ eine maßgebliche Rolle. Weiter ist es äußerst wichtig, dass die Hersteller vollständige Informationen zur Verfügung stellen.