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Dokument-ID: 784200
9.6 Schutz durch Ölkapselung „o“
Herstellerbestimmung
ÖVE/ÖNORM EN 60079-6
Kennzeichnung für
Gasexplosionsgefährdete Bereiche: „Ex o“ II 2G (Gc)
Definition/Schutzprinzip
Elektrische Betriebsmittel oder Teile des Betriebsmittels werden derart in eine Flüssigkeitskapselung eingetaucht, dass eine gasexplosionsgefährdete Atmosphäre, die sich oberhalb der Flüssigkeit oder außerhalb der Kapselung befinden kann, nicht gezündet werden kann.