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Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.8 Sicherungseinsätze

Sicherungseinsätze sind nach den Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM EN 50110 im spannungsfreien Zustand auszuwechseln, wenn kein anderes sicheres Verfahren festgelegt ist. Wenn in Niederspannungsanlagen der Sicherungseinsatz so eingebaut ist, dass Personen gegen elektrischen Schlag und vor den Auswirkungen eines möglichen Kurzschlusses geschützt sind, darf das Auswechseln unter Spannung durchgeführt werden. Von elektrotechnischen Laien dürfen unter Spannung nur Schraubsicherungen bis zu 35 Ampere und Sicherungen in D02-Sicherungslasttrennschaltern bis zu 63 Ampere Nennstrom gewechselt werden.

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