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5.2.5 Strahlarbeiten
Sinn und Zweck des Strahlens ist es, das Werkstück zu säubern (zB vom Formsand der Gussform) oder zum Entgraten.
Das Strahlen ist eine Oberflächenbehandlungstechnik, deren Prinzip darin besteht, das Strahlmittel in Strahlgeräten zu beschleunigen und zum Aufprall auf die zu bearbeitende Fläche Werkstücks zu bringen. Die bei der Durchführung von Strahlarbeiten anfallenden Stäube können brennbar sein. Wenn das Verhältnis von brennbaren zu unbrennbaren Stäuben größer als 1:9 ist, so sind eine Zoneneinstufung (siehe Tabelle 4) und Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich.