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Dokument-ID: 327004
9 Technische und organisatorische Sicherheit
Die VEXAT legt für die Belange des Arbeitnehmerschutzes die grundsätzlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Rangfolge primärer, sekundärer und konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen fest. Es ist daher im jeweiligen Anlassfall zu prüfen, ob die vorgesehenen bzw erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzniveaus eines dieser Grundprinzipien ausreichend sind.