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Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.4 Umsetzung, Geltungsbereich, Abgrenzung

Grundlage: Richtlinie 2014/34/EU

Die Explosionsschutzverordnung 2015 (ExSV), BGBl II 52/2016, setzt die Richtlinie 2014/34/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, ABl L 96 vom 29.3.2014, S 309, in österreichisches Recht um. Mit dieser RL werden wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an Geräte und Schutzsysteme festgelegt, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Des Weiteren gilt sie für Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von Ex-Bereichen, die im Hinblick auf die Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen. Im Folgenden ist mit der Kurzbezeichnung „ExSV“ ausschließlich die Verordnung ExSV 2015 angesprochen.

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