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Marcus Herzog | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Unterweisung in explosionsgefährdeten Bereichen

Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur von besonders geschultem und unterwiesenem Personal durchgeführt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen sind durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG festgelegt (§ 12, § 14 ASchG) und in der Verordnung hinsichtlich Explosionsschutz konkretisiert (§ 6 VEXAT). Die Arbeitnehmer sind über Folgendes zu informieren:

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