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6.4 Weitere Anforderungen an die Arbeitsfreigabe
Arbeitsfreigabesysteme im Allgemeinen
Es ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es abgesehen von Explosionsschutzmaßnahmen auch andere Sicherheitsmaßnahmen gibt, die ggf bei einer Arbeitsfreigabe zu berücksichtigen wären. Das sind zB Schutzmaßnahmen gegen Absturz, Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten für gefährliche Stoffe, Maßnahmen bei Sauerstoffmangel usw. Die betreffenden Schutzmaßnahmen sind zum Teil Gegenstand anderer gesetzlicher Regelwerke zum Arbeitnehmerschutz oder zum Gewerberecht. Um ein durchgängiges Freigabesystem im Betrieb zu implementieren, ist es empfehlenswert, auch solche (über die VEXAT hinausgehenden Anforderungen) in das Freigabesystem („Freigabeschein“) aufzunehmen.