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Dokument-ID: 760167
6.3 Zoneneinteilung – Einteilung in Explosionsschutzzonen
Vor der VEXAT hatte die Behörde die Zonen festzulegen, welche dann im Bescheid festgehalten wurde. Heute hat der Arbeitgeber die Zone festzulegen und im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. Wenn sich jedoch bei der Evaluierung herausstellt, dass die früheren bzw alten behördlich festgelegten Zonen nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten passen, führt üblicherweise kein Weg an einer Bescheidänderung vorbei.