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Dokument-ID: 328107
6.3.3 Zündquelle: Brand
Feuer und offenes Licht
Feuer und offenes Licht sind in explosionsgefährdeten Bereichen absolut verboten. In Bereichen, in denen Kunststoffe gelagert werden, Kunststoffe verarbeitet bzw bearbeitet werden, ist auf das Rauchverbot zu achten. Das Feuer eines offenen Brandes kann abgelagerte Staubschichten aufwirbeln und zum Explodieren bringen. Eine Kettenreaktion von großem Ausmaß kann die Folge sein.