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Dokument-ID: 328237
8.3.4 Zündquelle: Brand
Feuer und offenes Licht sind in explosionsgefährdeten Bereichen absolut verboten. In Bereichen in denen Klärschlämme getrocknet, gelagert oder weiterverarbeitet werden, ist auf das Rauchverbot zu achten. Das Feuer eines offenen Brandes kann abgelagerte Staubschichten aufwirbeln und zum Explodieren bringen. Eine Kettenreaktion von großem Ausmaß kann die Folge sein.