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Dokument-ID: 328076
6.3.2 Zündquelle: Elektrizität und elektrostatische Elektrizität
Elektrizität
Elektrische Betriebsmittel sind gem ÖVE/ÖNORM EN 60079-17:2013 staubexplosionsgeschützt auszuführen.
Für Zone 22 müssen Betriebsmittel so gebaut sein, dass sich im Inneren weder explosionsfähige Staub-/Luft-Gemische noch gefährliche Staubablagerungen bilden können. Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn die Betriebsmittel mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen.