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Dokument-ID: 328187
8.3.2 Zündquelle: Statische Elektrizität
Alle Klärschlamm führenden Anlagenteile müssen entsprechend den „Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren“ in Folge elektro-statischer Aufladungen elektrisch leitend verbunden und geerdet sein. Der Ableitwiderstand gemessen gegen Erdpotenzial darf 106 Ohm nicht überschreiten. Auf die Erdung ist zu achten.