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Pflege von Verkehrsfläche
Anforderungen, Verpflichtungen und Aufgaben
Eine zentrale Aufgabe und zugleich Verantwortung eines „Wegehalters“ besteht in der Gewährleistung einer sicheren und komfortablen Nutzung von Verkehrsflächen. Dies betrifft sowohl Verkehrsflächen des motorisierten Verkehrs, einschließlich Parkflächen zum Abstellen von Fahrzeugen (= Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs) als auch Verkehrsflächen für den Fußgänger- und Radverkehr bis hin zu bestimmten an Verkehrsflächen angrenzende Grünräume.
Sicher und komfortabel bedeutet, dass Verkehrsflächen den zu erwartenden Anforderungen entsprechen und gefahrlos benutzt werden können (siehe hierzu § 1319a ABGB). Dies gilt insbesondere dann, wenn ein öffentlicher Zugang besteht und die Verkehrsflächen von Personen und Fahrzeugen in gleicher Weise wie öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden können und müssen. Vor allem Unebenheiten, die die Benutzung beeinträchtigen (idR >3,0 cm aus den Anforderungen eines barrierefreien Zugangs), sind zu beseitigen oder es ist zumindest darauf hinzuweisen.
Die daraus resultierende Konsequenz ist eine Erhaltungspflicht, die sich in erster Linie in betrieblichen Aufgaben manifestiert. Dazu zählen insbesondere:
- Reinigung der Verkehrsflächen
- Reinigung der Entwässerung der Verkehrsflächen
- Reinigung von Beleuchtungseinrichtungen, Ausrüstung (zB Schilder) und Möblierung auf den Verkehrsflächen (zB Bänke)
- Müllentsorgung
- Winterdienst
- Grün- und Gehölzpflege
- Beseitigung von Schäden durch Benutzung oder Witterung (zB nach Sturm)
Zeigt sich mit zunehmendem Alter und Gebrauch auch ein mangelhafter baulicher Zustand kann auch die Durchführung von kleineren baulichen Erhaltungsmaßnahmen (vom Verfüllen eines Loches, Beseitigung von Unebenheiten, Korrosionsschutz an Metallteilen etc) notwendig werden.
Jedes Unternehmensareal wird über Verkehrsflächen erschlossen, die von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern genutzt werden, um das Unternehmen zu erreichen. Daher kommt einem ordentlichen, sicheren und sauberen Erscheinungsbild dieser Verkehrsflächen eine besondere Bedeutung zu.
Verkehrsflächen für Fußgänger
Gehsteige und Gehwege zählen zu den zentralen Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr und erschließen Unternehmensareale ebenso wie öffentliche oder öffentlich zugängliche Bereiche. Sie werden von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern genutzt und prägen maßgeblich den ersten Eindruck eines Standortes. Entsprechend kommt, wie bereits erwähnt, ihrer sicheren, komfortablen und sauberen Benutzbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Die wesentlichen Aufgaben für die Pflege der Verkehrsflächen des Fußgängerverkehrs können wie folgt zusammengefasst werden:
- Reinigung der Verkehrsflächen: Gehsteige und Gehwege sind regelmäßig und bedarfsorientiert zu kehren und zu reinigen, um Verschmutzungen zu beseitigen und einen ordentlichen sowie sicheren Gesamteindruck zu gewährleisten. Der Einsatz geeigneter Reinigungsgeräte (zB Kehrmaschinen, Motorbesen, Hochdruckreiniger) erfolgt abhängig von Einsatzbereich sowie Art und Umfang der Verschmutzung.
- Winterdienst: Während der Winterperiode sind Gehsteige und Gehwege rechtzeitig von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, um eine sichere Begehung zu gewährleisten. Als Streumittel können unter Berücksichtigung von Staubentwicklung und ökologischen Aspekten sowie ggf behördlichen Vorgaben abstumpfende Materialien (Sand, Splitt oder Granulat) sowie, sofern zulässig, auftauende Mittel (Streusalz) zum Einsatz kommen. Es empfiehlt sich, Art und Zeitpunkt der Maßnahmen zu dokumentieren, wobei geltende örtlichen Verordnungen zum Winterdienst zu beachten sind.
- Müllentsorgung: Abfälle sind zu beseitigen und vorhandene Abfallbehälter regelmäßig zu leeren, um Verunreinigungen sowie Unfall- und Hygienegefahren zu vermeiden.
- Unkrautentfernung und Grünpflege: Gehsteige und Gehwege sind von Unkraut freizuhalten und angrenzende Grün- und Gehölzflächen sind zu pflegen, um die Nutzbarkeit und Übersichtlichkeit der Verkehrsflächen sicherzustellen.
- Reinigung der Entwässerungseinrichtungen, Ausstattung und Möblierung: Rinnen, Abläufe und Einläufe sind regelmäßig (zumindest im Frühling und im Herbst) zu säubern, um Staunässe, Eisbildung und daraus resultierende Gefahren zu verhindern. Beleuchtungseinrichtungen, Beschilderungen, Geländer, Sitzbänke sowie sonstige auf den Verkehrsflächen befindliche Ausstattungen sind regelmäßig zu reinigen und zu pflegen.
- Beseitigung von Schäden: Schäden infolge von Nutzung oder Witterungseinflüssen, etwa nach Sturmereignissen, sind zeitnah zu beheben, um Unfallrisiken zu minimieren.
Verkehrsflächen des motorisierten Verkehrs
Verkehrsflächen des motorisierten Verkehrs, wie Fahrbahnen, Zufahrten, Ladezonen und Parkflächen, erschließen Unternehmensareale ebenso wie öffentliche oder öffentlich zugängliche Bereiche. Sie werden ebenfalls von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern genutzt und sind sowohl für den Verkehrsablauf als auch für den Gesamteindruck eines Standortes von wesentlicher Bedeutung. Die wesentlichen Aufgaben für die Pflege der Verkehrsflächen des motorisierten Verkehrs (inkl ruhendem Verkehr) können wie folgt zusammengefasst werden:
- Reinigung der Verkehrsflächen: Fahrbahnen, Zufahrten und Parkflächen sind regelmäßig und bedarfsorientiert zu reinigen, um Verschmutzungen zu beseitigen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Neben allgemeinem Schmutz fallen hier insbesondere kraftfahrzeugspezifische Verschmutzungen und Schadstoffe an, wie Abrieb von Reifen und Bremsen, Öl- und Kraftstofftropfverluste, Streusplitt sowie sonstige betriebsbedingte Rückstände. Auch Laubfall und Verschmutzungen durch Müll verursachen einen erhöhten Reinigungsaufwand. Für eine effiziente und umweltbewusste Reinigung sind geeignete Fahrzeuge und Geräte vorzuhalten. Zum Einsatz kommen insbesondere Kehrmaschinen, die mit Rotationsbesen sowie Filter- oder Wasserumlaufsystemen ausgestattet sind, um Staubemissionen zu minimieren, sowie Motorbesen und sonstige Reinigungsgeräte wie Hochdruckreiniger. Der Einsatz des jeweiligen Geräts richtet sich nach dem Einsatzbereich sowie nach Art und Umfang der Verschmutzung.
- Winterdienst: Während der Winterperiode sind Verkehrsflächen des motorisierten Verkehrs rechtzeitig von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, um einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten. Dabei kommen je nach behördlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung von Umweltaspekten abstumpfende Streumittel (Splitt oder Granulat) sowie, sofern zulässig, auftauende Mittel (Streusalz) zum Einsatz. Art und Zeitpunkt der Maßnahmen sollten ebenfalls dokumentiert werden, wobei die jeweils geltenden örtlichen Verordnungen zum Winterdienst zu beachten sind.
- Müllentsorgung: Abfälle auf und entlang der Verkehrsflächen sind regelmäßig zu beseitigen, um Verunreinigungen sowie Verkehrs- und Umweltgefahren zu vermeiden. Abfallbehälter, sofern vorhanden, sind regelmäßig zu leeren.
- Grünpflege: Verkehrsflächen des motorisierten Verkehrs sowie deren Randbereiche sind durch die Pflege angrenzender Grün- und Gehölzflächen so zu erhalten, dass die Nutzbarkeit, Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit der Verkehrsflächen sichergestellt bleiben.
- Reinigung der Entwässerungseinrichtungen: Rinnen, Abläufe und Einläufe sind regelmäßig (zumindest im Frühling und im Herbst) zu reinigen, um die ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen und Staunässe, Verschmutzungen sowie daraus resultierende Gefahren zu verhindern. Vor allem im Herbst sind Fangbehälter von Laub und Verschmutzungen zu befreien, sodass vor allem im Winter eine funktionierende Straßenentwässerung sichergestellt ist und die Gefahr von Eisbildung durch nichtabfließende Straßenwässer ausgeschlossen werden kann.
- Beseitigung von Schäden: Schäden infolge von Nutzung (zB Anfahrschäden) oder Witterungseinflüssen, etwa durch starke Belastung, Frost oder Sturmereignisse, sind zeitnah zu beheben, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Parkgaragen
In Parkgaragen werden aufgrund des Fahrzeugbetriebs vergleichsweise hohe Mengen an Schmutz und Schadstoffen eingetragen. Insbesondere bei feuchter Witterung, etwa in den Herbst- und Wintermonaten, steigt der Reinigungsbedarf deutlich an. Um die Verkehrssicherheit, Funktionsfähigkeit und einen ordentlichen Gesamteindruck sicherzustellen, ist es empfehlenswert, Parkgaragen mindestens einmal jährlich einer umfassenden Reinigung zu unterziehen. Die wesentlichen Aufgaben für die Pflege von Parkgaragen, speziell auch aus der Sicht einer sicheren Benutzung, können wie folgt zusammengefasst werden:
- Kehren der Flächen: Händisches oder maschinelles Kehren der Fahr- und Stellflächen zur Entfernung von losem Schmutz und eingetragenen Materialien.
- Waschen der Flächen: Maschinelles Waschen der Verkehrs- und Stellflächen zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen, Öl- und Reifenabrieb.
- Reinigung von Ausstattungen und Einrichtungen: Reinigung von Schaltern, Beleuchtungseinrichtungen, Garagentoren sowie sonstigen technischen Ausstattungen.
- Reinigung der Entwässerungseinrichtungen: Säubern von Wasserabläufen, Gullys und Rigolen, insbesondere im Bereich der Ein- und Ausfahrten, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung.
- Reinigung von Schächten und Verrohrungen: Entfernung von Schmutzablagerungen aus Verrohrungen, Kabeltrassen und Schächten zur Vermeidung von Verstopfungen und Funktionsstörungen.
- Kontrolle der Verkehrssicherheit: Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen der Fahrbahnen, Rampen und Stellflächen, insbesondere hinsichtlich Rutschgefahr, Unebenheiten und Beschädigungen.
- Überprüfung der Beleuchtung und Sicherheitskennzeichnung: Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen, Markierungen, Beschilderungen und Fluchtwegkennzeichnungen zur Gewährleistung von Orientierung und Sicherheit.
- Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle der Zugänglichkeit und des ordnungsgemäßen Zustands von Feuerlöschern, Brandmeldern, Notrufeinrichtungen und Lüftungssystemen.
- Dokumentation der Maßnahmen: Dokumentation der durchgeführten Reinigungs-, Kontroll- und Wartungsmaßnahmen zur Nachvollziehbarkeit und Erfüllung betrieblicher sowie rechtlicher Anforderungen.