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5.7.10.1 Regeltechnische Anwendung
Lüftungs- bzw Klimaanlagen dienen der Aufbereitung von Luft und deren Transport. Unter Lüftungs- bzw Klimaanlagen versteht man heute modular zusammengesetzte Geräte für die Luftbehandlung. Je nach Bedarf werden Module so zusammengesetzt, dass die an sie gestellten Aufgaben erfüllt werden können. Die Anlagen bestehen aus einem Zuluft- und einem Abluftgerät, die meistens baulich übereinanderliegend zusammengesetzt werden. An diese zusammengesetzten Geräte selbst werden die luftführenden, isolierten Kanäle für den Transport von Außenluft, Zuluft, Abluft, Fortluft horizontal oder vertikal angeschlossen. Die Anbindung erfolgt über flexible Anschlussstutzen, um zu vermeiden, dass Vibrationen der Lüfter auf das Kanalsystem übertragen werden. Die Geräte werden mit schalldämmenden Unterlagen direkt am Boden oder auf einer Unterkonstruktion befestigt. Die jeweiligen Anforderungen sind zu erfüllen.