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Neu Dokument-ID: 1241101

Marcus Herzog | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.1.1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist die wichtigste grundlegende Rechtsvorschrift für den „technischen und hygienischen Arbeitnehmerschutz“ in Österreich. Es trat mit 1. Jänner 1995 in Kraft und besteht aus mehreren Abschnitten. Der Abschnitt 3 dieser Verordnung regelt die Benutzung sowie auch die Prüfung und Abnahme von Arbeitsmitteln.

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