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Dokument-ID: 1247380
8.7.1.1 Ausreichende Gewerbeberechtigung
Das Bewachungsgewerbe ist ein Teil des Sicherheitsgewerbes. Dieses ist ein reglementiertes Gewerbe, für dessen Ausübung eine Gewerbeberechtigung nur dann erteilt wird, wenn der geforderte Befähigungsnachweis durch Ausbildung und Praxiszeiten erbracht wurde.