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5.2.5 Austausch von Öl- und Gasheizungen
Das Ölkesseleinbauverbotsgesetz wurde Ende Februar 2024 aufgehoben, da das Einbauverbot nun im Erneuerbare-Wärme-Gesetz inkludiert ist. Seit Inkrafttreten mit 29. Februar 2024 ist die Errichtung von Anlagen zur Wärmebereitstellung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, in Neubauten unzulässig. Davon ausgenommen sind bereits vor Inkrafttreten erworbene Anlagen sowie Anlagen, die mit erneuerbarem Gas aus eigenen Erzeugungsanlagen betrieben und direkt von der Erzeugungsanlage beliefert werden. Laufende Zulassungsverfahren werden nach den bisher geltenden Bestimmungen abgewickelt. In den Bestand wird entgegen der ursprünglichen Regierungsvorlage nicht eingegriffen.