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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.2 Bauarten

Je nach gebäudetechnischer Anforderung (zu überwindende Stockwerke, nötige Förderleistung von Personen, brandschutztechnische Maßnahmen oder Schaffung von Barrierefreiheit etc.) sind unterschiedliche überwachungsbedürftige Hebeanlagen sinnvoll. So sind Fahrtreppen in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen aufgrund der hohen Förderleistung zusätzlich zu Personenaufzügen eine gute Lösung zum Überwinden mehrerer Stockwerke. Fahrsteige bewähren sich zur leichten Bewältigung langer Fußwege zB auf Flughäfen. Feuerwehraufzüge sind nötig bei Gebäuden, wo die sog „Anleiterbarkeit“ durch die Feuerwehr aufgrund der Gebäudehöhe oder der Zugänglichkeit nicht gewährleistet ist, oder bei Veranstaltungsflächen, wo eine schnelle und sichere Evakuierung von bewegungseingeschränkten Personen nötig ist. Lastenaufzüge in Gewerbebetrieben sind für schwere Lasten in Lagerflächen optimal. Treppenschrägaufzüge oder „langsam fahrende“ Aufzüge helfen älteren und motorisch eingeschränkten Personen Stockwerke zu überwinden.

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