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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.1.1 Bauordnungen

In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung. Die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer geben Auskunft darüber, wann ein Aufzug, also eine überwachungsbedürftige Hebeanlage, in ein Gebäude einzubauen ist bzw wie die Hebeanlage ausgeführt sein soll (zB Mindestmaße für eine behindertengerechte Ausführung oder eine Ausführung als Feuerwehraufzug).

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