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Dokument-ID: 1248722
8.7.5 Berufskleidung, Ausrüstung
Der Gebrauch einer einheitlichen Berufskleidung (Uniform) ist bei Ausübung des Bewachungsgewerbes vorzusehen und bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Diese wird erteilt, wenn keine Verwechslung mit Uniformen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung, der Justizwache und des Bundesheeres zu befürchten ist.