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Jacqueline Kachlyr-Poppe | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.3.4 Bieter und Subunternehmer

Aus den Ausschreibungsunterlagen muss klar hervorgehen, welche Eigenschaften der Bieter haben muss, damit er an der Angebotsabgabe bzw Ausschreibung teilnehmen darf. Ebenso muss definiert sein, ob es nur eine direkte Leistungserbringung durch den Bieter selbst geben darf oder ob auch Bietergemeinschaften zulässig sind und ob der Bieter (ganz oder teilweise) mithilfe von Subunternehmen die Leistungen erbringen darf.

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