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10.6.4.1 Büro- und Verwaltungsgebäude
Für Bürobauten gelten im Wesentlichen die Checklisten für Wohngebäude, da die Nutzung in der Regel weder gefahrengeneigte Anlagen noch besondere Hygienevorschriften, wie zB im Handel, bedingt. Hier unterscheidet sich die Vorgangsweise lediglich darin, dass auch die vermieteten Flächen einer Prüfung unterzogen werden, während die B 1300 nur die Allgemeinflächen berücksichtigt. Allerdings sind die Akteure der Objektsicherheit (Verantwortungsträger, Sicherheitsbeauftragte und Aufgabenträger, wie Wartungsunternehmen) sehr genau und lückenlos zu erfassen, um sicherzustellen, dass der rechtssichere Betrieb gewährleistet ist.