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Dokument-ID: 1247202
7.6.4.2 Definition des Leistungsumfanges
Bei der Ausschreibung ist die exakte Definition des Leistungsumfanges entscheidend:
- zu räumende Flächen,
- zu betreuender Zeitraum,
- Häufigkeit der Dienstleistungen,
- Aufstellen von Warnhinweisen,
- Tauwetterkontrolle,
- Überwachung von Eiszapfenbildung und -entfernung,
- Überwachung der Schneehöhe auf Dächern und Anbringen von Dachlawinenfahnen,
- Reaktionszeiten bei Schneefall
- evtl. Abtransport der Schneemengen und
- die Art der zu verwendenden Streumittel.